(c) Bistum Augsburg

DABEI SEIN – MITGESTALTEN

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Was ist die Kirchenverwaltung?

Zusammen packen wir vieles an. Die Kirchenverwaltung vertritt die Kirchenstiftung rechtlich. Sie wird für 6 Jahre gewählt und entscheidet in verschiedenen wichtigen Themen zusammen mit dem Pfarrer und der Verwaltungsleitung.

Welche Aufgaben hat sie?

Die Aufgaben der Kirchenverwaltung sind in der Kirchenstiftungsordnung genau festgelegt. Sie reichen von der gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens über die Beschlussfassung des Haushaltsplanes sowie die anschließende Überwachung des beschlossenen Budgets. Weitere Aufgaben sind z.B.

  • Beschaffung und Unterhalt der Inneneinrichtung der Kirchen sowie Ausstattung der Diensträume und Pfarrheime
  • Überprüfung und Beschluss der Jahresrechnung
  • Abschluss von Arbeitsverträgen und sonstigen Verträgen
  • Beantragung von Zuschüssen
  • Beratung und Beschluss von durchzuführenden Baumaßnahmen
  • Entscheidung über den Verwendungszweck der freiwilligen Spenden

Es gibt vielfältige und sehr interessante Aufgaben zu bewältigen.


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Mitglieder

Wer kann Mitglied der Kirchenverwaltung werden?

Gewählt werden kann, wer der römisch-katholischen Kirche angehört, im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz hat, kirchensteuerpflichtig ist und am Wahltag das 18.Lebensjahr vollendet hat.

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Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist, wer der römisch-katholischen Kirche angehört, im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz hat und am Wahltag das 18.Lebensjahr vollendet hat.


10 Gründe für eine Mitgliedschaft

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