
DABEI SEIN – MITGESTALTEN
Wir brauchen Sie!
das Wahlwochenende
23./24.11.2024
Osterberg
hl. Messe: 23.11. – 18:30Uhr
Wahlzeit: 23.11. – 19:30-20:30Uhr / 24.11. – 13:30-15:30Uhr im Paulushaus
Kellmünz
Messe: 24.11. – 9:00Uhr
Wahlzeit: 24.11. – 8:00-12:00Uhr im Pfarrhof
Abgabe der Briefwahlunterlagen: im Pfarrbüro und auch im Briefkasten vom Pfarrhof Kellmünz möglich bis 24.11. – 12:00Uhr
Untereichen
Messe: Sonntag 24.11. – 10:30Uhr
Wahlzeit: 24.11. – 9:30-12:30Uhr im Pfarrhof Untereichen
Abgabe der Briefwahlunterlagen: im Pfarrbüro und auch im Briefkasten vom Pfarrhof bei Pfr. Kleinle möglich bis 24.11. – 12:00Uhr
Altenstadt
Messe: Sonntag 24.11. – 10:30Uhr
Wahlzeit: 24.11. – 9:00-12:00Uhr im Pfarrheim Altenstadt
Abgabe der Briefwahlunterlagen: im Briefkasten vom Pfarrbüro möglich bis 24.11. – 12:00Uhr
Herrenstetten
Messe: am Sonntag 24.11. – 9:00Uhr
Wahlzeit: 24.11. – 8:00-12:00Uhr im Pfarrhof
Unsere Kandidaten
hier sehen Sie alle unsere Kandidaten für die KV Wahl in alphabetischer Reihenfolge. Die einzelnen Kirchenverwaltungen finden Sie hier.
Was ist die Kirchenverwaltung?
Zusammen packen wir vieles an. Die Kirchenverwaltung vertritt die Kirchenstiftung rechtlich. Sie wird für 6 Jahre gewählt und entscheidet in verschiedenen wichtigen Themen zusammen mit dem Pfarrer und der Verwaltungsleitung.
Welche Aufgaben hat sie?
Die Aufgaben der Kirchenverwaltung sind in der Kirchenstiftungsordnung genau festgelegt. Sie reichen von der gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens über die Beschlussfassung des Haushaltsplanes sowie die anschließende Überwachung des beschlossenen Budgets. Weitere Aufgaben sind z.B.
- Beschaffung und Unterhalt der Inneneinrichtung der Kirchen sowie Ausstattung der Diensträume und Pfarrheime
- Überprüfung und Beschluss der Jahresrechnung
- Abschluss von Arbeitsverträgen und sonstigen Verträgen
- Beantragung von Zuschüssen
- Beratung und Beschluss von durchzuführenden Baumaßnahmen
- Entscheidung über den Verwendungszweck der freiwilligen Spenden
Es gibt vielfältige und sehr interessante Aufgaben zu bewältigen.
Mitglieder
Wer kann Mitglied der Kirchenverwaltung werden?
Gewählt werden kann, wer der römisch-katholischen Kirche angehört, im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz hat, kirchensteuerpflichtig ist und am Wahltag das 18.Lebensjahr vollendet hat.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist, wer der römisch-katholischen Kirche angehört, im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz hat und am Wahltag das 18.Lebensjahr vollendet hat.
10 Gründe für eine Mitgliedschaft
Formular zur Beantragung der Briefwahlunterlagen
Vielen Dank für die Unterstützung unserer Kirchenverwaltungswahlen!