Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde durch die Verwirklichung des Heilsdienstes und Weltauftrags der Kirche. In pastoralen Fragen berät und unterstützt er den Pfarrer in seinen Aufgaben. Als Organ des Laienapostolats wird er, ohne in die Eigenständigkeit der Gruppen und Verbände in der Pfarrgemeinde einzugreifen, in eigener Verantwortung tätig.
Der Pfarrgemeinderat ist das pastorale Laiengremium, dessen Ziel eine lebendige christliche Gemeinde ist. Seine wichtigste Aufgabe ist dabei, die Grunddienste der Kirche Gottesdienst (geistliches Leben), Verkündigung (christliches Lebenszeugnis in Tat und Wort), Diakonie (Nächstenliebe und soziales Engagement) mitzutragen und zu verwirklichen.
Pfarrgemeinderäte sind „Gottes Mitarbeiter am Evangelium“ (1 Thess 3,2). Sie tragen Mitverantwortung an der Entfaltung der Geistesgaben in der Gemeinde und für die Menschen in ihrem Umfeld. Sie sind aufgerufen, in allem zusammenzuarbeiten, nicht zuletzt in den sozialen Bereichen, und die Gebets- und Gottesdienstgemeinschaft zu wahren.