Kirchen:
Osterberg – Pfarrkirche „St. Peter und Paul“
Weiler – Lorettokapelle


Osterberg – Pfarrkirche “St. Peter & Paul”
Kirchberg 8 / 89296 Osterberg
Weiler – Filialkirche „Lorettokapelle“
Bergstraße 7 / 89296 Osterberg, Weiler
Barrierefreiheit:
Osterberg: An den Eingängen der Kirche gibt es jeweils eine Stufe.
Weiler: die Kirche ist barrierefrei zu begehen.
Pfarrgemeinderat
Vorsitzende: Gerlinde Pistel
stellvertretende Vorsitzende: Ulrike Luther
Schriftführerin: Antonia Wiest
Vertreterin im Pastoralrat: Gerlinde Pistel und Ulrike Luther

Kirchenverwaltung
Unsere Kirchenverwaltung besteht aus fogenden Mitgliedern:
- Höß, Stefanie – Kirchenpflegerin
- Zanker, Klaus – Rechnungsführer
- Zanker, Martin – Sicherheitsbeauftragter
- Haugg, Monika – Schriftführerin
Aufgaben der Kirchenverwaltung
Paulushaus – Vermietungen
Bei Interesse, zur Terminabklärung, für die Vertragsunterlagen melden Sie sich bitte bei Frau Ulrike Luther (08337 7228)
Hausordnung
- Vorhandene Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Für während der Mietdauer entstandene Beschädigungen oder fehlende Einrichtungsgegenstände haftet der Mieter; die Kosten für Reparaturen oder Ersatz werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
- Für die Endreinigung wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 30€ erhoben. Diese umfasst die übliche Grundreinigung der Mietsache.
- Der Mieter verpflichtet sich, die Räumlichkeiten am Ende der Mietzeit in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben. Dazu gehört insbesondere:
- Besenreinigen aller Räume (Fegen der Böden).
- Wischen der Böden, wenn diese durch starke Verschmutzungen (z. B. Flüssigkeiten, Essensreste, Schlamm) über das normale Maß hinaus verunreinigt sind.
- Entfernen und Mitnehmen sämtlichen Mülls (auch Toiletten) und persönlicher Gegenstände.
- Die Sauberkeit auf dem gesamten Areal ist zu gewährleisten.
- Die Bestuhlung ist wieder in den Grundzustand zurück zu versetzen.
- Sollte die Mietsache in einem Zustand zurückgelassen werden, der über die übliche Endreinigung hinausgehende Reinigungsarbeiten erfordert, werden diese dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt.
- Der Mieter verpflichtet sich, die gesetzlichen Regelungen einzuhalten und übernimmt während seiner Veranstaltung die Haftung.
- Lärmbelästigung ist zu vermeiden. Ab 22:00 Uhr ist auf die Nachtruhe zu achten.
- Im gesamten Gebäude besteht Rauchverbot. Rauchen ist lediglich im Außenbereich des Eingangs EG zugelassen. Die Kippen sind in dem vorhergesehenen Behälter zu entsorgen. Kippen auf der Terrasse oder im Außenbereich sind vor der Endabnahme selbsttätig zu entfernen.
- 24:00 Uhr Ende des Ausschanks und 1:00 Uhr Schließen der Veranstaltung.
Gebühren
- gelten ab 01.01.2026
- Reinigungspauschale für alle bei 30€
- 150€ für die Anmietung des Paulushauses
- Reduzierung des Mietpreises für kirchliche Feiern (Taufen, Beerdigungen, Sektempfang nach Trauungen) bzw. bei Mitarbeiternund Gremienmitgliedern der Pfarrei