Neben den momentan geltenden Abstands- und Hygieneregeln (Schutzkonzept) für Gottesdienste gelten bei Sakramentenspendungen wie Taufe, Ehe usw. folgende Sonderbedinungen:
Achtung! Wir empfehlen dringend das Tragen von FFP2-Schutzmasken!
- Taufen
- im engsten Familienkreis, als Einzeltaufe, außerhalb der Messe.
- immer mit Mundschutz
- mit Abstand von 1,5 Metern zwischen den einzelnen Hausständen
- bestimmte Riten wurden geändert. - Beichte
- nach Terminabsprache mit dem Pfarrer, nicht im Beichtstuhl - Trauungen
- immer mit Mundschutz
- mit Abstand von 1,5 Metern zwischen den einzelnen Hausständen - - Chöre oder größere Instrumentalensembles dürfen leider nicht zum Einsatz kommen.
- Krankensalbungen bzw. Krankenkommunionen
- sind möglich, wenn sie besonders dringend gewünscht werden. - Beerdigungen
- Ein Requiem ist möglich, es gelten grundsätzlich die Regelungen wie zu einem anderen Gottesdienst...
- ... aber die maximale Anzahl ist auf 25 Personen in allen Gottesdiensten beschränkt (Auch in Totengebet, Sterberosenkranz...)
- Auf dem Friedhof sind allerdings weiterhin nur 20 Personen erlaubt – dies ist staatlich von der Verwaltungsgemeinschaft vorgegeben. - Gottesdienste im Freien
- immer mit Mundschutz
- Abstandsregeln von 1,5 Meter muss eingehalten werden - Bittgang / Wallfahrten
- sind derzeit noch nicht möglich - Pfarrfeste
- sind bis auf Weiteres abgesagt - Ausflüge/Fahrten
- sind bis auf Weiteres abgesagt - Seniorennachmittag
- sind bis auf Weiteres abgesagt