Das Schutzkonzept in unseren Gottesdiensten sieht folgendes vor:
- Ein selbst mitgebrachter FFP2-Mund-/Nasenschutz, der die ganze Zeit über getragen werden muss.
- Namen und Kontaktdaten (Telefon, postalische Adresse oder Email) werden notiert. 4 Wochen nach dem Gottesdienst werden wir die Daten löschen.
- Beim Betreten der Kirche Hände desinfizieren.
- Der Abstand von 1,5 Meter muss eingehalten werden (Familien/Partner dürfen zusammenbleiben).
- Der Abstand von 1,5 Meter und das Tragen des FFP2-Mund-Nasen-Schutzes muss auch vor und nach dem Gottesdienst außerhalb des Kirchengebäudes eingehalten werden.
- Kein Gemeindegesang.
- Teilweise nur mit Anmeldung , da nur eine bestimmte Anzahl in unseren Kirchen Platz haben.
- Jedes unserer Gotteshäuser hat eine bestimmte Aufnahmekapazität an Personen. Wenn diese erreicht ist, darf keine weitere Person mehr die Kirche betreten.
- Den Anweisungen unserer Ordner ist unbedingt Folge zu leisten. Sie achten auf die Gesundheit aller Gottesdienstbesucher.
- Eine Teilnahme am Gottesdienst ist nicht möglich bei:
- unspezifischen Allgemeinsymptomen,
- Fieber oder Atemwegsproblemen,
- Covid-19 Erkrankung.
- ärztlicher Befreiung des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes mittels Attest,
- angeordneter Quarantäne. oder
- bei Kontakt innerhalb von 14 Tagen vor dem Gottesdienst mit einer positiv getesteten Person.
Achtung! Bei alen Gottesdiensten gilt die gesetzliche FFP2-Maskenpflicht!
Bei besonderen Gottesdiensten gelten eventuell weitere Maßnahmen.